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Grundlagen

Die Schulpflege Altikon erlässt dieses Reglement gestützt auf §55 des Volksschulgesetzes für die Primarschule Altikon. Es wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Eltern, Schulleitung- und Pflege erarbeitet.

Diese Dokumentversion wurde am 3. Juli 2023 erstellt und abgenommen.

Ziele

  • Der Elternrat der Schule Altikon:
    • stellt das Wohl des Kindes ins Zentrum und arbeitet unentgeltlich
    • stellt vertrauensvolle Ansprechpartner für Eltern, Schulleitung, Lehrpersonen, Schulbehörde und Schüler
    • setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen, der Schulpflege und allen anderen an der Schule tätigen Personen ein
    • trägt mit eigenen – mit der Schule abgestimmten – Aktivitäten und Projekten zum Leben und zur Gestaltung der Schule bei
    • organisiert gemeinsam mit der Schule Anlässe und Projekte
    • fördert die aktive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule
    • hat den Zweck, die gegenseitigen Kontakte auf Klassen- und Schulebene mittels partnerschaftlicher Zusammenarbeit zu vertiefen
    • Unterstützt Behörden und Schulen bei der Evaluation von Themen, welche die Eltern und ggf. die SuS betreffen (Bedarfsanalysen etc.)
    • Kann Elternbildungsangebote organisieren
    • versucht durch Kontakte zur Eltern- und Schülerschaft allfällige Probleme und Anliegen einer Gruppe, Klasse oder der Schule frühzeitig zu erkennen und gemeinsame Lösungen zu finden

Abgrenzung

Der Elternrat ist nicht zuständig für:

  • Aufsichts- und Kontrollfunktionen 
  • Die Vermittlung in Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule 
  • Themen wie Beurteilung, Klassenübertritt und -zuteilung einzelner Kinder 
  • Wahl der Lehrmittel, Methoden und Inhalte des Unterrichts 
  • Für den gesamten Bereich der Personalpolitik, Anstellung, Führung, Beurteilung von Lehrpersonen und übrigen Mitarbeitenden. 
  • Entscheidungen im Rahmen der Schulorganisation oder der schulergänzenden Angebote 
  • Stundenplan

Allgemeine Bestimmungen

  • Der Elternrat verfolgt die Anliegen der gesamten Elternschaft und unterstützt keine Einzelanliegen von Eltern
  • Mitglieder des Elternrates, die Einzelinteressen vertreten oder die Ziele des Elternrates missachten, können nach einer Aussprache durch den Elternrat ausgeschlossen werden.
  • Der Elternrat kann weder von der Lehrerschaft noch von der Schulpflege oder der Schulleitung zu spezifischen Aufgaben verpflichtet werden
  • Durch den Elternrat organisierte Aktivitäten müssen mit der Schule abgesprochen werden
  • Der Elternrat ist konfessionell, politisch und kulturell unabhängig und neutral.

Organisation

1. Wahlen und Amtsdauer

Am ersten Elternabend des Schuljahres wird durch die anwesenden Eltern in jeder Altersdurchmischtes-Lernen-Klasse (ADL-Klasse) demokratisch ein Delegierter für den Elternrat gewählt.

Das Reglement „Wahl der Delegierten“ ist als Anhang ein Bestandteil dieses Dokumentes.

2. Aufgaben und Kompetenzen

2.1 Elternrat

Die Aufgaben des Elternrats sind primär das Mittragen von Projekten der
Schule, das Vorschlagen von Projekten für die / mit der Schule, das
Beitragen zu einer von Offenheit geprägten Kommunikation, das Beitragen
zu einem sicheren Schulweg sowie zur positiven Schulkultur. In diesem
Zusammenhang soll die aktive Zusammenarbeit zwischen Eltern,
Lehrpersonen, Schulleitung und Schulpflege gefördert werden. Der Rat ist
eine Diskussionsplattform und organisiert Elternbildung (Elternfortbildung) zu
relevanten Themen. An jeder Sitzung wird ein Protokoll geführt.

2.2 Elterndelegierte (3-8 Personen)

Elterndelegierte sind Ansprechpersonen für Klassenlehrpersonen und
Klasseneltern, dazu leiten sie die Anliegen der Klasseneltern weiter. Die
Elterndelegierten organisieren Gesamtanlässen mit. Sie leiten und führen
Wahlen auf Klassenebenen durch und nehmen an Sitzungen teil.
Die Delegierten müssen mindestens ein Kind in der durch Sie vertretenen
Stufe/ Klasse haben.

2.3. Vorstand

Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern und wird aus dem Kreis der Delegierten gewählt.

Der Vorstand besteht aus:

  • einem Vorsitzenden
  • einem Stellvertreter
  • einem Aktuar/Sekretär
  • hält mindestens 4 Elternrat-Sitzungen pro Schuljahr ab
  • lädt zu Sitzungen (Elternrat, Vorstand, Schulleitung und Vertretung Lehrerschaft) ein, leitet diese und ist für das Protokoll verantwortlich
  • hat die Verantwortung für die Wahlen
  • trifft Vorabklärungen mit der Schulleitung z.B. über die Durchführbarkeit von Projekten. Projekte werden dann durch ein Projektteam initiiert, begleitet und koordiniert
  • organisiert und leitet die Sitzungen des Elternrats und zeigt sich verantwortlich für die Durchführung der Wahlveranstaltung der Delegierten
  • setzt gegebenenfalls Arbeits- und Projektgruppen für spezielle Themen ein und unterstützt diese.

Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.

2.4 Projekte / Arbeits- und Projektgruppen

  • Alle sind zur Mitarbeit eingeladen
  • Eingeladene Referenten für z.B. Elternbildung, sollen von der Schulleitung gutgeheissen werden

Kommunikation und Zusammenarbeit

Die Kommunikation erfolgt zeitgerecht, direkt, offen und ehrlich. Der Informationsfluss wird durch den Vorstand sichergestellt. Über Beschlüsse, Aktivitäten und Projekte werden die Eltern aller Schulkinder regelmässig in geeigneter Form informiert. Auf der Primarschulhomepage werden die Informationen eingebunden.

Infrastruktur und Finanzen

Der Elternrat kann die schulische Infrastruktur (Kopierer, Papier) und die Verteilerkanäle der Schule nutzen (Website, Elternbriefe, Emailverteiler, etc.). Der Elternrat kann für Sitzungen und Veranstaltungen Schulräume nutzen. Die Finanzierung von Anlässen und Veranstaltungen und allfällige andere Kosten werden vorgängig mit der Schulleitung abgesprochen und gemäss Finanzkompetenzen geregelt. Über nicht budgetierte Projekte und Veranstaltungen entscheidet die Schulpflege.

Haftungsausschluss

  • Grundsätzlich haftet die Gemeinde für Personen- oder Sachschäden, die ein Mitglied des Elternrats einem Dritten (z.B. einem Kind) während eines Einsatzes im Elternrat* widerrechtlich zufügt (§§ 2 – 4 Haftungsgesetz in Verbindung mit § 6 Haftungsgesetz; LS 170.1).
    • *Eine amtliche Tätigkeit ist in der Regel gegeben, wenn die Aktivität eine Grundlage im Organisationsstatut und/oder im Elternrat Reglement hat, sich innerhalb der vorgesehenen Handlungsfelder des Elternrats bewegt und mit Wissen und Mitwirken der Schule sowie mit Einwilligung der Schulleitung erfolgt.
  • Die geschädigte Person muss sich direkt an die Gemeinde wenden (Staatshaftung).
  • Wenn die Schäden ausserhalb der Tätigkeit für den Elternrat erfolgten, wie auch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, haftet der Verursacher oder die Verursacherin.
  • Ob der Schaden während der Tätigkeit für den Elternrat stattfand, erfolgt immer in einer individuellen Abklärung.
  • Es ist empfohlen, dass Mitglieder im Elternrat eine private Haftpflichtversicherung abschliessen.
  • Die Schule/Gemeinde übernimmt keine Haftung, wenn nur Mitglieder des Elternrats oder andere Eltern die Kinder an Aktivitäten des Elternsatz beaufsichtigen – wenn also keine Personen von der Schule dabei sind. Die sogenannte Staatshaftung kommt dann nicht zum Zug.
  • Eltern dürfen private Anlässe organisieren. Dann ist es kein Schulanlass. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Schule trägt keine Verantwortung. Die Veranstalter müssen dies den Eltern der teilnehmenden Kinder klar kommunizieren. Beispielsweise dadurch, dass sie keine «offiziellen» Dokumente oder Vorlagen der Schule benutzen.

Überprüfung des Reglements

Der Vorstand unterbreitet der Schulkonferenz (= Konferenz von Schulleitung und Lehrpersonen) allfällige Änderungsvorschläge des Reglements zur Vernehmlassung. Sie werden der Schulpflege zur Genehmigung vorgelegt.

Schlussbestimmungen

Dieses Reglement wurde von der Eltern-Arbeitsgruppe ausgearbeitet, von der Schulkonferenz gut geheissen und von der Schulpflege Altikon am 3. Juli 2023 genehmigt. Es tritt in Kraft auf Schuljahr 2023/2024.